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Deine private Altersvorsorge bekommt ein neues Gesicht: Dank des Altersvorsorge-Reformgesetzes kannst du gleich auf mehreren Ebenen sparen und etwas für deine Zukunft tun. Ein Überblick über mögliche Förderungen und ihre Voraussetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) die Riester-Rente durch ein flexibleres Modell mit der Chance auf höhere Förderungen.
- Der Staat zahlt bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind pro Jahr dazu, hinzu können Steuervorteile kommen.
- Du kannst die Förderung auch fürs Eigenheim zum Ansparen über einen Bausparvertrag oder zum schnelleren Tilgen eines bestehenden Baukredits nutzen.
- Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus erhalten.
- Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und können weiterlaufen; der Wechsel in die neue Förderung ist freiwillig möglich.
Was ist das Altersvorsorge-Reformgesetz und was ändert sich?
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat das Altersvorsorge-Reformgesetz beschlossen. Ab 2027 löst es die Riester-Rente durch ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ab. Es geht also um das, was du zusätzlich zu deiner gesetzlichen Rente selbst aufbaust.
Die neuen Produkte sollen flexibler, günstiger und renditestärker sein. Denn: Das Riester-Modell kam bei vielen nicht mehr an. Für die Auszahlung im Alter soll es nun mehr Wahlmöglichkeiten geben, zum Beispiel eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan.
Gut zu wissen: Neu ist auch, wer mitmachen kann. Ab Januar 2027 können zusätzlich Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit von der Förderung profitieren. Das gilt ebenso für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa in der ärztlichen Versorgung.
AVRG-Förderung im Überblick: Zulagen und Steuervorteil
So profitierst du durch das Altersvorsorge-Reformgesetz: Du zahlst selbst Geld in einen geförderten Altersvorsorgevertrag ein und der Staat steuert eine Zulage bei. Mindestens 120 Euro im Jahr musst du selbst einzahlen, also 10 Euro im Monat.
Die Grundzulage
Für die ersten 360 Euro, die du einzahlst, bekommst du 50 Cent pro Euro dazu. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Für die volle Zulage musst du also 1.800 Euro im Jahr einzahlen, das sind 150 Euro im Monat. Zum Vergleich: Bei den alten Riester-Verträgen lag die Grundzulage bei höchstens 175 Euro jährlich.
Die Kinderzulage
Für jedes Kind legt der Staat bis zu 300 Euro im Jahr dazu, und zwar einen Euro für jeden Euro, den du einzahlst. Die volle Kinderzulage erreichst du also mit 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, rechnerisch 25 Euro im Monat. Eine Familie mit zwei Kindern kann so auf bis zu 1.680 Euro Zulagen im Jahr kommen, wenn beide Eltern unmittelbar förderberechtigt sind und beide einen Vertrag mit dem maximalen Eigenbeitrag besparen. Bisher waren es höchstens 950 Euro.
Für dich ergibt sich auch ein Steuervorteil:
Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Der Abzug kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn er für dich günstiger ist als die Zulage.
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Baustein |
Dein Eigenbeitrag (für die volle Förderung) |
Das gibt der Staat |
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Grundzulage |
1.800 € im Jahr (150 € / Monat) |
bis zu 540 € im Jahr |
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Kinderzulage |
300 € im Jahr je Kind (25 € / Monat) |
bis zu 300 € je Kind im Jahr |
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Berufseinsteiger-Bonus (unter 25 Jahren) |
120 € im Jahr (10 € / Monat) |
einmalig 200 € |
Gut zu wissen: Zulage und Steuervorteil bekommst du nicht doppelt. Das Finanzamt prüft im Rahmen deiner Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die Zulage. Diese sogenannte Günstigerprüfung läuft ohne dein Zutun. Angesetzt wird am Ende immer der für dich bessere Vorteil. Du musst dich also nicht selbst entscheiden und verschenkst nichts.
Wie viel am Ende bei dir ankommt, hängt also vor allem davon ab, wie viel du selbst einzahlst und ob du Kinder hast. Wichtig: Du kannst klein anfangen und dich später steigern.
Wie fließt die AVRG-Förderung in dein Zuhause?
Du kannst dein Erspartes und die Zulagen auch direkt in eine selbst genutzte Wohnung oder ein eigenes Haus stecken. So kannst du mit staatlicher Hilfe die Immobilienfinanzierung stemmen und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen. Das Altersvorsorge-Reformgesetz eröffnet dir dafür zwei Wege:
- Ansparen mit einem zertifizierten Altersvorsorge-Bausparvertrag: Zahlst du regelmäßig in einen geförderten Altersvorsorge-Bausparvertrag ein, legt der Staat seine Zulagen dazu. So baust du Schritt für Schritt Eigenkapital auf, mit dem du später dein Eigenheim finanzieren kannst.
- Gefördert tilgen: Wenn du dann in deinem eigenen Zuhause lebst, kannst du dein für die Finanzierung genutztes Bauspardarlehen dann mit deinem Eigenbeiträgen tilgen. Dazu gibt es dann die Zulagen des Staates als zusätzliche Tilgungsleistung. So kannst du deinen Kredit abbezahlen und du bist früher schuldenfrei.
Das gilt nicht nur für deinen Immobilienkauf oder -neubau. Für den Kauf selbst hilft dir eine Hauskauf-Checkliste, nichts Wichtiges zu vergessen. Die Förderung kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dir auch bei einer Umschuldung helfen oder für eine energetische oder altersgerechte Modernisierung genutzt werden.
Du profitierst in diesem Fall auch hier gleich zweifach: In der Sparphase hilft dir die Förderung beim Aufbau von Eigenkapital. In der Darlehensphase können dir geförderte Tilgungsleistungen helfen, deinen Kredit schneller zurückzuzahlen. Du bist unabhängig von Kursschwankungen und kannst mit deinem Geld besser planen. Das gelingt allerdings nur, wenn Bausparvertrag und Baukredit die gesetzlichen Bestimmungen für die Altersvorsorge-Förderung erfüllen und entsprechend zertifiziert sind.
Warum ist das eigene Zuhause Altersvorsorge?
Was hat nun aber deine Wohnung mit der Rente zu tun? Stell dir vor, du kaufst mit 35 Jahren eine Wohnung und nimmst dafür einen Kredit auf. Den zahlst du meist über 25 bis 30 Jahre zurück. Wenn du in Rente gehst, ist die Wohnung im besten Fall abbezahlt.
Der Clou: Im Eigenheim zahlst du keine Miete. Das Geld, was du dafür sparst, ist quasi deine zusätzliche Rente. Deine „Auszahlung“ ist also keine monatliche Überweisung, sondern die Miete, die du im Alter einfach nicht mehr zahlst. Anders als in einer Mietwohnung kannst du deine eigenen Wohnideen frei umsetzen.
Daran musst du dennoch denken: Laufende Kosten wie Instandhaltung, Grundsteuer oder Hausgeld fallen weiter an. Die eigene Immobilie macht dich unabhängiger von steigenden Mieten, kostenlos wohnst du damit aber nicht.
Unter 25? Dann gibt’s einen Berufseinsteigerbonus
Wenn du den geförderten Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt, bekommst du einmalig 200 Euro in Form eines Berufseinsteiger-Bonus. Dafür musst du lediglich den Mindestbeitrag von 120 Euro einzahlen. Du profitierst aber vor allem von der Zeit: Je früher du startest, desto mehr Jahre sammelst du Zulagen und desto mehr Geld kann zusammenkommen.
Ein fiktives Rechenbeispiel: Lena, 23 Jahre alt, aus Münster, hat gerade ihren ersten Job angefangen und träumt von einer eigenen Wohnung mit Balkon. Sie schließt einen geförderten Bausparvertrag ab und spart 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr.
- Grundzulage auf die ersten 360 Euro: 180 Euro
- Grundzulage auf die weiteren 240 Euro: 60 Euro
- Berufseinsteigerbonus für junge Leute unter 25 Jahre im ersten Jahr: 200 Euro
Im ersten Jahr kommen so 440 Euro vom Staat dazu, in den folgenden Jahren 240 Euro. Erhöht Lena später ihre eigenen Einzahlungen auf 150 Euro im Monat, sind es 540 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz förderberechtigt ist.
Und was ist mit Riester? Gut zu wissen, bevor du startest
Vielleicht fragst du dich, was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert und worauf du beim Start in die neue Förderung durch das Altersvorsorge-Reformgesetz achten musst. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst.
- AVRG-Förderbedingungen: Für alle Zulagen gelten Voraussetzungen. Für die volle Grundzulage musst du zum Beispiel unmittelbar förderberechtigt sein. Der Berufseinsteiger:innen-Bonus wird nur einmal gezahlt.
- Höchstens zwei Verträge: Du kannst mehrere Wege kombinieren. Gefördert werden aber maximal zwei Altersvorsorgeverträge.
- Schon einen Riester-Vertrag? Kündigen ist so gut wie nie die richtige Antwort, denn dann müssen Zulagen und Steuervorteile oft zurückgezahlt werden. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und können nach den alten Regeln weiterlaufen. Per Erklärung kannst du mit deinem bestehenden Riester-Vertrag auch in die neue Fördersystematik wechseln, einmalig und unwiderruflich.
- Neuer Vertrag neben Riester: Schließt du zusätzlich einen neuen Vertrag ab, gelten die neuen Regeln automatisch auch für deinen bestehenden Riester-Vertrag.
Unterm Strich lohnt es sich, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen und einen Wechsel in Ruhe durchzurechnen. Im Zweifel hilft dir eine gute Beratung, die für dich passende Entscheidung zu treffen.
Wo bekommst du Beratung zur privaten Altersvorsorge?
Welcher Weg zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Wohnwunsch und deinen Plänen ab. Bist du dir unsicher, ist es immer empfehlenswert, sich Hilfe zu holen. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner:innen:
- deine Bausparkasse oder Sparkasse vor Ort
- die Deutsche Rentenversicherung mit einem kostenlosen Intensivgespräch
- die Verbraucherzentralen mit neutraler Beratung gegen Gebühr
- die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und das Bundesministerium der Finanzen mit FAQs zur Reform
Welche Anlaufstelle für dich die richtige ist, hängt von deiner Situation und deinen Fragen ab.
FAQ zum Altersvorsorge-Reformgesetz
Welche Änderungen bringt das neue Altersvorsorge-Reformgesetz?
Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) ersetzt ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente durch ein flexibleres, günstigeres und renditestärkeres Fördermodell. Die wichtigsten Neuerungen:
- Für Eltern: bis zu 300 Euro pro Kind unabhängig vom Geburtsjahr,
- Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr,
- neues Altersvorsorgedepot mit Fonds und ETFs,
- Einsatz weiterhin auch für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderung erstmals auch für Selbstständige.
Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz.
Was ist das Altersvorsorgedepot und wann startet es?
Beim Altersvorsorgedepot sparst du ab 2027 flexibel mit Aktienquoten bis zu 100 Prozent und ohne verpflichtende Beitragsgarantie in Fonds und ETFs. Höhere Renditechancen gehen mit Kursschwankungen einher. Verluste sind möglich, dafür sind langfristig bessere Erträge erreichbar. Im Alter wählst du zwischen einer lebenslangen Rente oder einem befristeten Auszahlplan. Für sicherheitsorientierte Sparer:innen bleiben zusätzlich Garantieprodukte erhalten. Welche Variante zu deinem Risikoprofil passt, klärst du am besten in einer persönlichen Beratung.
Wie viel Förderung gibt es durch das Altersvorsorge-Reformgesetz?
Ab 2027 legt der Staat deutlich mehr drauf als bei Riester. Die Förderung beim Altersvorsorge-Reformgesetz im Überblick:
- Grundzulage: bis zu 540 Euro jährlich (bei 1.800 Euro Eigenbeitrag)
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige
- Dazu: ein Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug ist möglich
Dein Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Deinen genauen Anspruch ermittelst du mit einem Förderrechner oder in der Beratung. Es gelten Fördervoraussetzungen.
Kann ich die Förderung aus dem Altersvorsorge-Reformgesetz fürs Eigenheim nutzen?
Ja, die Förderung aus dem Altersvorsorge-Reformgesetz lässt sich auch für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen. Das kann über zwei Wege geschehen:
- Ansparen mit einem geförderten Bausparvertrag, um Eigenkapital aufzubauen
- Gefördert tilgen über ein Bauspardarlehen oder einen zertifizierten Baukredit
So baust du Vermögen auf, finanzierst dein eigenes Zuhause und wohnst im Alter mietfrei. Das wirkt wie eine zusätzliche Rente. Voraussetzung ist, dass Vertrag und Darlehen nach den gesetzlichen Vorgaben zertifiziert sind.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt geschützt und läuft nach den alten Regeln weiter. Eine Kündigung lohnt sich fast nie, weil dann Zulagen und Steuervorteile meistens zurückzuzahlen sind. Alternativ kannst du per Erklärung einmalig und unwiderruflich mit deinem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln – ohne Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen. Unsicherheit lohnt eine neutrale Beratung.
Lohnt sich die neue Vorsorgeförderung für junge Leute unter 25 Jahren?
Ja, besonders für Berufseinsteiger:innen kann sich die neue Förderung lohnen. Wer vor dem 25. Geburtstag einen geförderten Vertrag abschließt, erhält schon ab einer Einzahlung von 120 Euro im Jahr einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Entscheidend ist der Zeitfaktor: Je früher du startest, desto mehr Jahre sammelst du Zulagen und Rendite.
Beispiel: 50 Euro im Monat bringen im ersten Jahr bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen 440 Euro vom Staat. So kommst du früh deinem Eigenheim näher.
Profitieren auch Selbstständige vom Altersvorsorge-Reformgesetz?
Ja. Erstmals sind auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit unmittelbar förderberechtigt. Das gilt ebenso für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärztinnen und Ärzte. Damit öffnet das AVRG die geförderte private Altersvorsorge für eine große Gruppe, die bei Riester bisher außen vor blieb. Deinen individuellen Anspruch klärst du mit Steuerberatung oder Vorsorgeexpert:innen.
Wo bekomme ich Beratung zum Altersvorsorge-Reformgesetz?
Beratung zum Altersvorsorge-Reformgesetz bekommst du an mehreren Stellen:
- deiner Bausparkasse, Bank oder Sparkasse vor Ort
- der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Intensivgespräch )
- den Verbraucherzentralen (neutral, gegen Gebühr)
- der ZfA und dem Bundesfinanzministerium (offizielle FAQ zur Reform)
Welche Anlaufstelle passt, hängt von deiner Situation ab. Für einen schnellen Einstieg hilft oft die kostenlose Auskunft der Rentenversicherung.